Report Europäisches Strafrecht nach der österreichischen Ratspräsidentschaft
Konferenz der Österreichischen Vereinigung für Europäisches Strafrecht
On 7 March 2019, the Austrian Association of European Criminal Law together with the Vienna University of Economics and Business and the Federal Ministry of Constitutional Affairs, Reforms, Deregulation and Justice organized a one-day conference on “European Criminal law after the 2018 Austrian Presidency of the Council of the European Union”. The event raised great interest by many scholars and practitioners and covered three main topics:
- The exchange of electronic evidence with regard to the Proposal for a Regulation on European Production and Preservation Orders for electronic evidence in criminal matters;
- Mutual trust or mistrust among the EU Member States under consideration of the protection of fundamental rights;
- Current developments in substantive European criminal law.
Am 7. März 2019 veranstaltete die Österreichischen Vereinigung für Europäisches Strafrecht gemeinsam mit dem Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) eine Konferenz zum Thema „Europäisches Strafrecht nach der österreichischen Ratspräsidentschaft“. Die Veranstaltung wurde von zahlreichen nationalen und internationalen Strafrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis besucht.
Die Moderatoren Univ.-Prof. Dr. Robert Kert, Univ.-Ass. Dr. Andrea Lehner sowie Staatsanwältin Dr. Madalena Pampalk-Lorbeer führten durch einen Tag voller spannender Vorträge, angefangen mit dem Themenblock „E-Evidence: Grenzüberschreitende Ermittlungen von elektronischen Beweismitteln: Gegenseitige Anerkennung auf neuen Wegen oder Abwegen?“. Eingeleitet wurde dieses Themengebiet mit einer lebhaften Eröffnungsrede des Generalsekretärs im BMVRDJ Sektionschef Mag. Christian Pilnacek, der insbesondere auf die Erfolge verwies, die während der österreichischen Ratspräsidentschaft auf dem Feld der E-Evidence erzielt werden konnten. Die besonders große praktische Bedeutung von elektronischen Beweismitteln in der Zukunft sowie das Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden auf solche Beweismittel, die etwa in Clouds gespeichert sind, zugreifen zu können, wurden von Staatsanwältin Dr. Judith Herrnfeld (BMVRDJ) und Professor Dr. Martin Böse (Universität Bonn) analysiert. Dr. Herrnfeld stellte den Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen und die während der österreichischen Präsidentschaft erzielten Verhandlungsergebnisse vor. Prof. Böse nahm den Entwurf aus kompetenz- und grundrechtlicher Sicht kritisch unter die Lupe. Dr. Christof Tschohl setzte sich in seinem Vortrag vor allem mit möglichen Grundrechtseingriffen durch die Erlangung von E-Evidence auseinander. Abgerundet wurde der erste Themenblock durch die Darstellung der Sicht der Diensteanbieter von Dr. Maximilian Schubert (Internet Service Providers Austria).
Im zweiten Themenblock ging es um das gegenseitige Vertrauen oder Misstrauen zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit und die Wahrung der Grundrechte durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dr. Albin Dearing (Europäische Agentur für Grundrechte) erläuterte das Spannungsverhältnis zwischen wechselseitigem Vertrauen und nationaler Souveränität in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Justizbehörden, während Oberstaatsanwalt Mag. Wolfgang Pekel (BMVRDJ) über die Förderung der gegenseitigen Anerkennung durch die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit sprach. Schließlich präsentierte Dr. Roland Kier, Strafverteidiger und Vorstandsmitglied der European Criminal Bar Association, die Vorstellungen von Grundrechtsschutz aus Sicht der Verteidigung.
Im dritten Themenblock zu aktuellen europäischen Entwicklungen im materiellen Strafrecht gab zunächst der leitende Staatsanwalt Dr. Christian Manquet (BMVRDJ) ein Update zur Bekämpfung des Missbrauchs unbarer Zahlungsmittel. Schließlich präsentierten er und Mag. Stefanie Judmaier (BMF) die im österreichischen Recht geplanten Änderungen aufgrund der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von EU-Betrug.
Intensive und auch emotionale Diskussionen zeigten, dass europäische Einflüsse auf das Strafrecht nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für die Praxis große Herausforderungen und vielfältige Problemstellungen mit sich bringen. Die Tagung bot ein Podium, um gemeinsam Lösungen zu überlegen und zu diskutieren.